Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.04.2026
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
09.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2025
Eröffnungen
06.03.2025
Sicherungsmaßnahmen
12.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.01.2022 bis zum 31.12.2022
14.02.2022
Neueintragungen